Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbargemeinnützige und mildtätige Zwecke imSinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Ziel ist die Förderung und Unterstützung von
• suchtbelasteten Kindern und Familien durch Gruppenarbeit, Beratung und Freizeiten
• suchtkranken Personen mit besonderen psychosozialen Problemen – zum Beispiel bei der Vermittlung von Wohnraum und Arbeit
• präventiven Aufklärungsmaßnahmen zur Verhinderung von Jugendalkoholismus und Drogenkonsum, zum Beispiel bei Schülern, Eltern, Konfirmanden
• therapeutischen Freizeitmaßnahmen mit Familien bei Suchtmittelproblemen
• Bezuschussung der Fortbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Suchkrankenhilfe.
Wenn Sie die Anliegen der KURT TWELKER Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies durch Spenden oder durch Zustiftungen tun. Jeder Euro hilft!
Anträge für förderungsfähige Projekte sind an den Stiftungsvorstand zu richten.