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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbargemeinnützige und mildtätige Zwecke imSinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabeordnung. Ziel ist die Förderung und
Unterstützung von

• suchtbelasteten Kindern und Familien durch
  Gruppenarbeit, Beratung und Freizeiten

• suchtkranken Personen mit besonderen
  psychosozialen Problemen – zum Beispiel bei
  der Vermittlung von Wohnraum und Arbeit

• präventiven Aufklärungsmaßnahmen zur
  Verhinderung von Jugendalkoholismus und
  Drogenkonsum, zum Beispiel bei Schülern,
  Eltern, Konfirmanden

• therapeutischen Freizeitmaßnahmen mit
  Familien bei Suchtmittelproblemen

• Bezuschussung der Fortbildung von ehrenamtlich
  Mitarbeitenden in der Suchkrankenhilfe.




Wenn Sie die Anliegen der KURT TWELKER

Stiftung unterstützen möchten, können
Sie dies durch Spenden oder durch
Zustiftungen tun. Jeder Euro hilft!

Anträge für förderungsfähige Projekte
sind an den Stiftungsvorstand zu
richten.